Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geltungsbereich
(1) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil des Vertrags zwischen Nutzer der Kletteranlage MAGNET und dem Betreiber des MAGNET (Trainingszentrum für Sportkletterer, Sigrist GmbH, Freiburgstrasse 632, 3172 Niederwangen), der mit der Bezahlung des Eintrittspreises, der Anmeldung zu einem unserer Kurse/Betreuungen sowie durch weitere Leistungen abgeschlossen wird.
(2) Das MAGNET behält sich das Recht vor, sowohl die AGB als auch die aktuell gültigen Benutzer- und Hallenregeln zu ändern. Die aktuell gültigen AGB sowie die Benutzer- und Hallenregeln sind der Homepage und dem Aushang in der Kletterhalle zu entnehmen.
Allgemeine Benutzungsrichtlinien
Eintrittspreise
(3) Die Nutzung der Kletteranlage bzw. der Angebote des Betreibers sind kostenpflichtig.
(4) Nutzungsberechtigt sind nur Nutzer mit einer gültigen Eintrittskarte (Einzeleintritt, 10er Karte, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresabonnement).
(5) Das Eintrittsgeld ist vor der Benutzung der Kletteranlage MAGNET zu entrichten. Die aktuell gültigen Tarife sind auf der Homepage aufgeschaltet und an der Kasse ausgehängt.
(6) 10er Karten sowie Gutscheine sind bis maximal 3 Jahre nach Ausstellungsdatum gültig und sind in derselben Kategorie übertragbar. Sie werden bei Verlust nicht zurückerstattet.
(7) Änderungen in der Preisstruktur behält sich die Geschäftsführung vor.
(8) Für Zuschauer und Benutzer des Bistros sowie ausschliesslich sichernde Personen (ohne jegliche Art des Kletterns oder Boulderns) wird kein Eintritt erhoben.
(9) Für Kooperationspartner gelten die vertraglich vereinbarten Tarifstrukturen.
(10) Personen, die einer Einzelperson oder einer Gruppe Wissen auf kommerzieller Basis vermittelt, auch ohne aktiv zu klettern, haben die Hälfte eines entsprechenden Einzeleintrittspreises zu entrichten.
Abonnemente (3, 6 und 12 Monate)
(11) Die Vierteljahres-, Halbjahres-, und Jahresabonnemente sind persönlich und nicht übertragbar. Werden diese missbräuchlich verwendet, führt dies zu einem ersatzlosen Verfall des Abonnements und wird für den Eigentümer und den nicht berechtigten Benutzer ein Hallenverbot bis auf Widerruf zur Folge haben. Um diese Karten zu personalisieren und die Zuordnung der Karte auf den Eigentümer durch die Hallenbetreiber zu gewährleisten, ist das Abonnement, ab Kaufdatum, mit einem aktuellen Foto sowie der Unterschrift zu versehen.
(12) Abonnemente sind beim Betreten der Kletteranlage an der Kasse unaufgefordert vorzuweisen.
(13) Die persönlichen Abonnemente werden bei Verlust ersetzt.
(14) Wird das Jahresabonnement ohne Unterbruch verlängert, so erhält der Abonnent beim Kauf eines weiteren Jahresabonnements einen Treuerabatt von 5-15%. 1. Abonnement: Keine Vergünstigung 2. Abonnement: 5% Treuerabatt 3. Abonnement: 10% Treuerabatt 4. und alle weiteren Abonnemente: 15% Treuerabatt Diese Vergünstigung gilt ausschliesslich für Jahresabonnemente. Wird das Abonnement nicht nahtlos verlängert, so entfällt das Anrecht auf den Treuerabatt.
(15) Das Abonnement kann bei Vorliegen eines folgenden anerkannten Grundes unterbrochen werden: Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, berufliche Abwesenheiten, Auslandaufenthalt.
(16) Das Abonnement wird verlängert bei beruflicher Abwesenheit (ab 6 Wochen) gegen Vorweisen einer Bestätigung des Arbeitgebers. Dies gilt ebenfalls für Ferienabwesenheiten (ab 8 Wochen) gegen Vorweisen der Reisedokumente. In beiden Fällen muss das Abonnement vorgängig, das heisst vor der Abreise, im MAGNET-Office hinterlegt werden.
(17) Wird das Benutzen durch Unfall, Krankheit oder Schwangerschaft verunmöglicht, so kann gegen Vorweisen eines ärztlichen Attests das Abonnement um die entsprechende Dauer verlängert werden, aber maximal für 8 Wochen. Während dieser Zeit ist das Abonnement sowie das ärztliche Attest im MAGNET-Office zu hinterlegen.
(18) Für eine Unterbrechung/Einstellung des Abonnements wird eine Gebühr von CHF 20.00 fällig.
Öffnungszeiten
(19) Die Öffnungszeiten sind der Homepage und dem Aushang in der Kletterhalle zu entnehmen. Die Kunden sind berechtigt, die von ihnen bezahlten Einrichtungen und Angebote während den geltenden Öffnungszeiten zu nutzen.
(20) Das MAGNET behält sich vor, den Betrieb der Kletteranlage infolge eines ausserordentlichen Anlasses oder Ereignisses (Revisionen, Wettkämpfe, Veranstaltungen, usw.) teils oder ganz einzustellen. Steht ein solcher Anlass bevor, wird dies auf der Homepage bekannt gemacht. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf die Rückerstattung seiner Kosten.
Sicherheitshinweise
(21) Das eigenständige Klettern und der Aufenthalt in der Kletterhalle MAGNET erfolgt auf eigene Gefahr. Den aktuellen Benutzer- und Hallenregeln ist unbedingt Folge zu leisten. Diese sind auf der Homepage aufgeschaltet und in der Kletteranlage aufgehängt (12 Kletterregeln „Sicher klettern“ und Benutzerregeln allgemein sowie Benutzerregeln für`s Bouldern).
(22) Das selbständige Klettern ausserhalb eines Kurses oder einer Betreuung ist nur gestattet, sofern über die erforderlichen Kletter- und Sicherungskenntnisse verfügt wird.
(23) Jeder Besucher hat grösstmögliche Rücksicht auf die anderen Besucher zu nehmen und alles zu unterlassen, was zu einer Gefährdung für sich oder Dritte führen könnte.
(24) Unter Drogen-, Medikamenten- und Alkoholeinfluss, die auch die Fahrtüchtigkeit beeinflussen, besteht ein generelles Kletterverbot.
(25) Kinder bis zum vollendeten 13. Lebensjahr dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen zur Aufsicht befugten volljährigen Person benutzen. Es haften die Eltern, respektive die Aufsichtspersonen.
(26) Den Anweisungen des Hallenpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
Hallenordnung
(27) Den Anordnungen der Geschäftsführung, sowie den von ihr beauftragten Personen, ist Folge zu leisten.
(28) Jegliche eigenmächtige Veränderung an Kletterwänden ist untersagt.
(29) Barfuss-Klettern ist aus Hygienegründen untersagt. Zum Schutz der Wandstruktur und der Griffe und Tritte sind für das Klettern nur Kletterfinken und saubere Turnschuhe erlaubt.
(30) Tieren ist der Aufenthalt in der Kletteranlage untersagt.
(31) Fahrräder dürfen nur an den Fahrradständern abgestellt werden. Sie dürfen nicht in die Kletteranlage genommen werden.
(32) Das Rauchen ist in der Innenanlage der Kletterhalle untersagt.
(33) Das Fotografieren und Filmen Dritter ist untersagt. Bild- und Videoaufnahmen für kommerzielle Zwecke sind nur mit Erlaubnis der Geschäftsführung gestattet.
(34) Die Innen- sowie Aussenanlagen der Kletterhalle sind sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Abfälle sind in die vorhandenen Abfallbehälter zu werfen.
(35) Grobe und/oder wiederholte Verstösse gegen Weisungen des Personals oder gegen die Hallenordnung sowie unangemessenes Verhalten können ein Hallenverbot zur Folge haben. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintritts oder des Abonnements.
Leihmaterial
(36) Eventuelle Beschädigungen sind beim Kassenpersonal oder bei der Kursleitung unverzüglich zu melden.
(37) Bei unsachgemässer Benutzung oder bei Beschädigungen des Leihmaterials ist die Kletterhalle berechtigt, Schadenersatz zu fordern.
(38) Die Ausleihdauer ist begrenzt auf die am Verleihtag geltenden Öffnungszeiten.
(39) Im Kursbetrieb ist die Ausleihdauer auf die Kursstunden begrenzt.
(40) Bei Verlust des Leihmaterials ist die Kletterhalle berechtigt, die Anschaffungskosten des Gegenstandes dem Entleiher zum aktuellen Preis abzufordern.
Garderoben und Kletterhalle
(41) Auf Garderobe, mitgebrachte Gegenstände sowie Wertsachen ist selbst zu achten. Bei Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für die in abschliessbaren Kästchen untergebrachten Gegenstände.
Absperrungen von Wandbereichen
(42) Für Routenbau, Wettkämpfe, Kurse, Fortbildungen, Revisionen, Reinigungsarbeiten, Veranstaltungen und andere Ereignisse können Wandbereiche temporär gesperrt werden. Das MAGNET ist um eine frühzeitige Bekanntgabe bemüht. Die Sperrung einzelner Wandbereiche begründen für die Benutzer keine Ersatzansprüche.
Richtlinien für Kurse, Betreuungen und Reservationen
Ausbildungskurse, Trainingskurse, Therapeutische Kletterkurse
(43) Unfall- und Haftpflicht ist Sache der Kursteilnehmer.
(44) Minderjährige sind vor und nach dem Kurs durch eine erziehungsberechtigte Person zu beaufsichtigen. Die Kursleiter holen die Minderjährigen an einem am Beginn der ersten Kurseinheit vereinbarten Sammelpunkt ab und entlassen diese am Ende der Kurseinheit ebenfalls wieder dort.
(45) Eltern haften für ihre Kinder.
(46) Wie für den freien Kletterbetrieb gelten auch für die Kurse im MAGNET die aktuellen Benutzungsrichtlinien (siehe Allgemeine Benutzungsrichtlinien). Den Anweisungen der Kursleiter ist unbedingt Folge zu leisten.
(47) Unter den Kursbetrieb laufen „Ausbildungskurse“, „Themenkurse“, „Trainingskurse“ wie auch „Therapeutische Kletterkurse“ (siehe Homepage). Anmeldung
(48) Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt mittels Online-Anmeldeformular auf unserer Homepage www.klettern-bern.ch
(49) Kurse werden ab einer Mindestteilnehmerzahl durchgeführt. Die Kursanmeldung wird 7 Tage vor Kursbeginn verbindlich, auch wenn das Kursgeld noch nicht bezahlt wurde. Das Kursgeld bleibt in diesem Fall geschuldet. Ob ein Kurs stattfindet, wird 5 Tage vor Kursbeginn via E-Mail mitgeteilt.
Kosten
(50) Die Kurskosten werden am ersten Kurstag bar, mit EC-Karte oder einer gängigen Kreditkarte an der Eintrittskasse bezahlt.
(51) Die Kurskosten sind der jeweiligen Kursbeschreibung auf der Homepage oder der schriftlichen Kursbestätigung zu entnehmen.
Umbuchung/Annullierung
(52) Erfolgt die Umbuchung/Annullierung bis 7 Tage vor Kursbeginn, so fallen keine Umbuchungs- bzw. Stornogebühren an. Erfolgt die Umbuchung/Annullierung später, aber noch 24 Stunden vor Kursbeginn, beträgt die anfallende Umbuchungs- bzw. Stornogebühr 50% der Kursgebühr. Bei einer Umbuchung/Annullierung weniger als 24 Stunden vor Kursbeginn sowie auch bei Nichterscheinen am Kurs fallen 100% der Kurskosten an.
(53) Eine Umbuchung/Annullierung ist schriftlich (per Post oder E-Mail) oder mündlich (per Telefon) dem MAGNET-Office mitzuteilen. (E-Mail: office.magnet@klettern-bern.ch oder Telefon: 031 982 15 17).
(54) Für den Fall, dass ein bereits laufender Kurs seitens MAGNET abgebrochen werden muss, erfolgt die Rücküberweisung anteilmässig zu den bereits abgehaltenen Kurseinheiten. Ein Wechsel des Kursleiters begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.
(55) Sollte eine Teilnahme an einem bereits laufenden Kurs aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich sein, so erfolgt ebenfalls eine anteilsmässige Rückerstattung der Kursgebühr in Form eines Gutscheines. Diese Möglichkeit besteht nur gegen Vorweisung eines ärztlichen Attests. Die fehlenden Kurstage können nicht nachgeholt werden.
(56) Ist die Teilnahme an einzelnen Kurseinheiten aus terminlichen Gründen nicht möglich, so besteht weder Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes noch können die fehlenden Kurstage in einem anderen Kurs nachgeholt werden.
Betreuungsbetrieb
Betreuungen sind individuell vereinbarte Kletterkurse für Einzelpersonen oder Gruppen. Die Richtlinien für Kurse gelten hier sinngemäss. Im Speziellen ist folgendes geregelt: Anmeldung
(57) Die Anmeldung für eine Betreuung erfolgt schriftlich via Online-Formular „Anfrage Betreuung“, welches auf unserer Homepage www.klettern-bern.ch zu finden ist. Nach Eingang der Anfrage (diese gilt nicht als definitive Buchung), erhält der Kunde eine Offerte per E-Mail. Die Offerte ist gültig bis 7 Tage vor dem gewünschten Termin. Der Termin gilt als definitiv gebucht, wenn die Offerte bis spätestens 7 Tage im Voraus schriftlich rückbestätigt wurde. Ansonsten verfällt die Offerte.
Kosten
(58) Die Kurskosten werden am ersten Kurstag bar, mit EC-Karte oder einer gängigen Kreditkarte an der Eintrittskasse bezahlt.
(59) Die Kosten sind auf der Homepage www.klettern-bern.ch unter „Betreuungen“ und/oder der Offerte zu entnehmen.
Umbuchungen/Annullierung
(60) Erfolgt die Umbuchung/Annullierung bis 7 Tage vor Kursbeginn, so fallen keine Umbuchungs- bzw. Stornogebühren an. Bei einer Umbuchung/Annullierung ab dem 7. Tag bis 48 Stunden vor Kursbeginn, beträgt die anfallende Umbuchungs- bzw. Stornogebühr 50% der Kursgebühr. Bei einer Umbuchung oder einem Rücktritt innerhalb weniger als 48 Stunden vor Kursbeginn wie auch bei Nichterscheinen fallen 100% der Betreuungskosten (exkl. Eintritt und Mietmaterial) an.
(61) Eine Umbuchung/Annullierung ist schriftlich (per Post oder E-Mail) oder mündlich (per Telefon) dem MAGNET-Office mitzuteilen. (E-Mail: office.magnet@klettern-bern.ch oder Telefon: 031 982 15 17).
(62) Mehrmalige Betreuungen: Für den Fall, dass eine laufende Betreuung seitens MAGNET abgebrochen werden muss, erfolgt die Rücküberweisung anteilmässig zu den bereits abgehaltenen Kurseinheiten. Ein Wechsel des Kursleiters begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr. Sollte eine Teilnahme an einer bereits laufenden Betreuung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich sein, so erfolgt ebenfalls eine anteilsmässige Rückerstattung der Kursgebühr in Form eines Gutscheines. Diese Möglichkeit besteht nur gegen Vorweisung eines ärztlichen Attests. Die fehlenden Kurseinheiten können nicht nachgeholt werden. Ist die Teilnahme an einzelnen Kurseinheiten aus terminlichen Gründen nicht möglich, so besteht weder Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes noch können die fehlenden Kurstage in einem anderen Kurs nachgeholt werden.
(63) Kann ein Gruppenmitglied auf Grund einer Verletzung/Krankheit nicht an der Betreuung teilnehmen, so kann dessen Teilnahme kostenlos annulliert werden. Die Kosten für die Betreuung verändern sich jedoch nicht. Eine partielle Rückerstattung der Betreuungsgebühr ist ausgeschlossen. Eine Rückerstattung der bereits geleisteten Eintritte, gegen Vorweisung eines ärztlichen Attests, erfolgt in Form eines Gutscheins. Kindergeburtstage
(64) Wie für den freien Kurs- und Kletterbetrieb gelten auch für Kindergeburtstage im MAGNET die aktuellen Benutzungsrichtlinien (siehe oben Allgemeine Benutzungsrichtlinien). Den Anweisungen der Kursleiter ist unbedingt Folge zu leisten.
Anmeldung
(65) Die Anmeldung für einen Kindergeburtstag erfolgt schriftlich via Online-Formular „Anfrage Kindergeburtstag“, www.klettern-bern.ch zu finden ist. Nach Eingang der Anfrage (diese gilt nicht als definitive Buchung), erhält der Kunde eine Offerte per E-Mail. Die Offerte ist gültig bis 7 Tage vor dem gewünschten Termin. Der Termin gilt als definitiv gebucht, wenn die Offerte bis spätestens 7 Tage im Voraus schriftlich rückbestätigt wurde. Ansonsten verfällt die Offerte.
Kosten
(66) Die Kurskosten werden am ersten Kurstag bar, mit EC-Karte oder einer gängigen Kreditkarte an der Eintrittskasse bezahlt.
(67) Die Kosten sind auf der Homepage www.klettern-bern.ch unter „Kindergeburtstage“ und/oder der Offerte zu entnehmen.
Umbuchungen/Annullierung
(68) Erfolgt die Umbuchung/Annullierung bis 7 Tage vor Kursbeginn, so fallen keine Umbuchungs- bzw. Stornogebühren an. Bei einer Umbuchung/Annullierung ab dem 7. Tag bis 48 Stunden vor Kursbeginn, beträgt die anfallende Umbuchungs- bzw. Stornogebühr 50% der Kursgebühr.
(69) Eine Umbuchung/Annullierung ist schriftlich (per Post oder E-Mail) oder mündlich (per Telefon) dem MAGNET-Office mitzuteilen. (E-Mail: office.magnet@klettern-bern.ch oder Telefon: 031 982 15 17).
(70) Bei einer Umbuchung oder einem Rücktritt innerhalb weniger als 48 Stunden vor Kursbeginn wie auch bei Nichterscheinen fallen folgende Unkosten an: - Kindergeburtstag „Tarzan“ ohne Kuchen und Getränken = Tarif Kursleiter + Material - Kindergeburtstag „Kletteraffe“ mit Kuchen und Getränken = Tarif Kursleiter und Auslagen im Zusammenhang mit Getränken und Esswaren |Kuchen kann abgeholt werden
Gruppenreservationen
(71) Die allgemeinen Benutzungsrichtlinien des Magnets gelten auch, wenn in der Kletterhalle MAGNET ein Kurs durch einen externen Veranstalter durchgeführt wird. Die Durchführung von externen Kursen sind dem Magnet-Office spätestens 2 Tage im Voraus anzumelden. Das Magnet behält sich vor, einen externen Kurs nicht zu genehmigen, wenn es die Umstände erfordern. (72) Externe Kursleiter sind für die Einhaltung der kletterhalleninternen Benutzungsrichtlinien (siehe Allgemeine Benutzungsrichtlinien) verantwortlich und haben vor dem Kurs das Formular „Sicherheitsrichtlinien für externe Ausbildner/Betreuer“ auszufüllen und zu unterzeichnen. Das dafür vorgesehene Formular nach IGKA-Richtlinie kann auf der Homepage heruntergeladen werden oder wird direkt an der Kasse ausgehändigt.
Versicherung
(73) Unfall- und Haftpflicht ist Sache der Kursteilnehmer. Aufsichtspflicht
(74) Minderjährige sind vor und nach dem Kurs durch eine erziehungsberechtigte Person zu beaufsichtigen. Die Kursteilnehmer holen die Minderjährigen an einem, am Beginn der ersten Kurseinheit vereinbarten Sammelpunkt ab und entlassen diese am Ende der Kurseinheit ebenfalls wieder dort.
(75) Eltern haften für ihre Kinder.
Gerichtsstand
(76) Gerichtsstand ist Bern. Geschäftsleitung MAGNET, Trainingszentrum für Sportkletterer, Sigrist GmbH Niederwangen, September 2018